Optik·Metalltechnik·Schutzrechte

Patentanwalt für Schwäbisch Gmünd und Umgebung

Schutzrechte sichern. Erfindungen schützen. Marken und Designs professionell anmelden.

Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Gründer und Erfinder im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere bei Patenten, Marken und Designs für Mandanten aus Schwäbisch Gmünd und der Region Ostwürttemberg.

Jetzt Erstkontakt aufnehmen
  • Deutscher und europäischer Patentanwalt
  • Beratung im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht
  • Unterstützung für Unternehmen, Gründer und Erfinder
  • Erfahrung mit technischen Schutzrechten
  • Persönliche Betreuung

Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz

Von der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.

01

Patentanmeldung

Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.

02

Markenanmeldung

Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.

03

Designschutz

Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.

04

Einspruch und Verteidigung

Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.

05

Freedom-to-Operate / Recherche

Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.

06

Arbeitnehmererfindungen

Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.

Schwerpunkte für Optik, Metall- und Oberflächentechnik

Speziell auf die Wirtschaftsstruktur rund um Schwäbisch Gmünd zugeschnitten – von optischen und feinmechanischen Systemen über Metallverarbeitung bis zur Oberflächen- und Edelmetalltechnik.

01

Optische und feinmechanische Systeme

Optik, Sensorik und feinmechanische Baugruppen prägen den Standort Schwäbisch Gmünd. Wir unterstützen bei Patentanmeldungen, die technische Details präzise erfassen und wirtschaftlich sinnvoll abgrenzen.

02

Metallverarbeitung und Umformtechnik

Stanz-, Umform- und Fügeverfahren sowie präzise Metallbauteile sind das Ergebnis langer Fertigungserfahrung. Wir prüfen, wie sich solche Verfahren und Vorrichtungen sinnvoll zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden lassen.

03

Oberflächen- und Beschichtungstechnik

Galvanik, Beschichtung und Veredelung erfordern spezialisiertes Verfahrens-Know-how. Wir beraten zur Schutzfähigkeit solcher Verfahren und dazu, wann eine Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis die bessere Strategie ist.

04

Edelmetall- und Schmucktechnik

Die Region hat eine lange Tradition in der Edelmetallverarbeitung. Neue Fassungs-, Verschluss- und Verarbeitungstechniken können technische Erfindungen darstellen – wir prüfen die passende Kombination aus Patent-, Gebrauchsmuster- und Designschutz.

05

Arbeitnehmererfindungen in Entwicklungsteams

Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen bringen regelmäßig meldepflichtige Diensterfindungen hervor. Wir unterstützen Unternehmen bei Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme und Vergütungsberechnung.

06

Marken- und Designschutz

Vom Produktdesign über die Kollektion bis zur Marke: Wir begleiten den Schutz gestalterischer und kennzeichenrechtlicher Leistungen und beraten zur passenden Anmeldestrategie.

Gewerblicher Rechtsschutz für Schwäbisch Gmünd

Schwäbisch Gmünd ist als älteste Stauferstadt geprägt durch optische und feinmechanische Industrie, Metallverarbeitung und Oberflächentechnik sowie durch eine lange Tradition in der Edelmetall- und Schmuckbranche. In diesem Umfeld entstehen fortlaufend technische Neuerungen, die frühzeitig auf ihre Schutzfähigkeit hin geprüft werden sollten.

Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Schwäbisch Gmünd und der Region Ostwürttemberg bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte – von der ersten Einschätzung einer Erfindung bis zur Anmeldung von Patenten, Marken und Designs.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 1

    Erstkontakt

    Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.

  2. 2

    Prüfung des Anliegens

    Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.

  3. 3

    Strategie für Schutzrechte

    Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.

  4. 4

    Anmeldung, Verteidigung oder Durchsetzung

    Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.

Über die Meitinger Patentanwalts GmbH

Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.

Mehr über die Kanzlei erfahren

Das Team

Ingenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Schwäbisch Gmünd und der Region Ostwürttemberg.

Dr. Thomas H. Meitinger

Dr. Thomas H. Meitinger

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht

Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.

Buchcover: Formulierung, Auslegung und Änderung von Patentansprüchen
Formulierung, Auslegung und Änderung von Patentansprüchen
Buchcover: Startup Erfinderhandbuch
Startup Erfinderhandbuch
Buchcover: Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit
Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit
Buchcover: Ratgeber für Arbeitnehmererfinder
Ratgeber für Arbeitnehmererfinder

Häufige Fragen

Kann ein optisches oder feinmechanisches Bauteil patentiert werden?

Ja, sofern das Bauteil eine neue und erfinderische technische Lösung verkörpert – etwa eine neuartige Linsenanordnung, Justiermechanik oder Sensorik. Entscheidend ist, dass sich die technische Wirkung klar von bekannten Konstruktionen abgrenzen lässt und die Erfindung vor einer Veröffentlichung angemeldet wird.

Patent oder Gebrauchsmuster für eine mechanische Verbesserung?

Beide Schutzrechte kommen für technische Erfindungen in Betracht. Das Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung der Neuheit eingetragen und ist damit schneller verfügbar, bietet aber eine kürzere Schutzdauer und keinen Schutz für Verfahren. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Zeitdruck, Art der Erfindung und der gewünschten Schutzdauer ab.

Lässt sich ein Beschichtungs- oder Galvanikverfahren schützen, wenn es am Produkt nicht erkennbar ist?

Verfahren zur Oberflächenveredelung können grundsätzlich patentiert werden, auch wenn ihr Ablauf am fertigen Produkt nicht sichtbar ist. Alternativ kann eine Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis in Betracht kommen, wenn eine dauerhafte Vertraulichkeit im eigenen Betrieb realistisch sichergestellt werden kann.

Was ist bei der Zusammenarbeit mit Zulieferern und Entwicklungspartnern zu beachten?

Bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten sollte vertraglich geregelt werden, wem die Rechte an den Entwicklungsergebnissen zustehen und wie bestehende Schutzrechte der Projektpartner behandelt werden. Eine klare vorherige Regelung beugt späteren Streitigkeiten über Nutzungs- und Anmelderechte vor.

Wem gehört eine Erfindung, die in der Entwicklungsabteilung eines Unternehmens entsteht?

Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung form- und fristgerecht in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über; im Gegenzug steht dem erfindenden Mitarbeiter eine angemessene Vergütung zu.

Was ist vor der Vorstellung eines neuen Produkts auf einer Fachmesse zu beachten?

Vor jeder öffentlichen Präsentation eines Prototyps oder Konzepts sollte geprüft werden, ob eine Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung sinnvoll ist, da eine vorherige Offenbarung die Neuheit beeinträchtigen kann. Ergänzend empfiehlt sich bei Gesprächen mit potenziellen Partnern der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung.

Sie möchten eine Erfindung, Marke oder ein Design schützen lassen?

Nehmen Sie Kontakt mit der Meitinger Patentanwalts GmbH auf.

Kontakt aufnehmen