Patentanmeldung
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Optik·Metalltechnik·Schutzrechte
Schutzrechte sichern. Erfindungen schützen. Marken und Designs professionell anmelden.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Gründer und Erfinder im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere bei Patenten, Marken und Designs für Mandanten aus Schwäbisch Gmünd und der Region Ostwürttemberg.
Jetzt Erstkontakt aufnehmenVon der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.
Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.
Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.
Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.
Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Speziell auf die Wirtschaftsstruktur rund um Schwäbisch Gmünd zugeschnitten – von optischen und feinmechanischen Systemen über Metallverarbeitung bis zur Oberflächen- und Edelmetalltechnik.
Optik, Sensorik und feinmechanische Baugruppen prägen den Standort Schwäbisch Gmünd. Wir unterstützen bei Patentanmeldungen, die technische Details präzise erfassen und wirtschaftlich sinnvoll abgrenzen.
Stanz-, Umform- und Fügeverfahren sowie präzise Metallbauteile sind das Ergebnis langer Fertigungserfahrung. Wir prüfen, wie sich solche Verfahren und Vorrichtungen sinnvoll zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden lassen.
Galvanik, Beschichtung und Veredelung erfordern spezialisiertes Verfahrens-Know-how. Wir beraten zur Schutzfähigkeit solcher Verfahren und dazu, wann eine Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis die bessere Strategie ist.
Die Region hat eine lange Tradition in der Edelmetallverarbeitung. Neue Fassungs-, Verschluss- und Verarbeitungstechniken können technische Erfindungen darstellen – wir prüfen die passende Kombination aus Patent-, Gebrauchsmuster- und Designschutz.
Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen bringen regelmäßig meldepflichtige Diensterfindungen hervor. Wir unterstützen Unternehmen bei Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme und Vergütungsberechnung.
Vom Produktdesign über die Kollektion bis zur Marke: Wir begleiten den Schutz gestalterischer und kennzeichenrechtlicher Leistungen und beraten zur passenden Anmeldestrategie.
Schwäbisch Gmünd ist als älteste Stauferstadt geprägt durch optische und feinmechanische Industrie, Metallverarbeitung und Oberflächentechnik sowie durch eine lange Tradition in der Edelmetall- und Schmuckbranche. In diesem Umfeld entstehen fortlaufend technische Neuerungen, die frühzeitig auf ihre Schutzfähigkeit hin geprüft werden sollten.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Schwäbisch Gmünd und der Region Ostwürttemberg bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte – von der ersten Einschätzung einer Erfindung bis zur Anmeldung von Patenten, Marken und Designs.
Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.
Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.
Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.
Mehr über die Kanzlei erfahrenIngenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Schwäbisch Gmünd und der Region Ostwürttemberg.
Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.
Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.
Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Ja, sofern das Bauteil eine neue und erfinderische technische Lösung verkörpert – etwa eine neuartige Linsenanordnung, Justiermechanik oder Sensorik. Entscheidend ist, dass sich die technische Wirkung klar von bekannten Konstruktionen abgrenzen lässt und die Erfindung vor einer Veröffentlichung angemeldet wird.
Beide Schutzrechte kommen für technische Erfindungen in Betracht. Das Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung der Neuheit eingetragen und ist damit schneller verfügbar, bietet aber eine kürzere Schutzdauer und keinen Schutz für Verfahren. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Zeitdruck, Art der Erfindung und der gewünschten Schutzdauer ab.
Verfahren zur Oberflächenveredelung können grundsätzlich patentiert werden, auch wenn ihr Ablauf am fertigen Produkt nicht sichtbar ist. Alternativ kann eine Geheimhaltung als Betriebsgeheimnis in Betracht kommen, wenn eine dauerhafte Vertraulichkeit im eigenen Betrieb realistisch sichergestellt werden kann.
Bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten sollte vertraglich geregelt werden, wem die Rechte an den Entwicklungsergebnissen zustehen und wie bestehende Schutzrechte der Projektpartner behandelt werden. Eine klare vorherige Regelung beugt späteren Streitigkeiten über Nutzungs- und Anmelderechte vor.
Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Nimmt der Arbeitgeber die Diensterfindung form- und fristgerecht in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über; im Gegenzug steht dem erfindenden Mitarbeiter eine angemessene Vergütung zu.
Vor jeder öffentlichen Präsentation eines Prototyps oder Konzepts sollte geprüft werden, ob eine Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung sinnvoll ist, da eine vorherige Offenbarung die Neuheit beeinträchtigen kann. Ergänzend empfiehlt sich bei Gesprächen mit potenziellen Partnern der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung.
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